In Foren nicht gerade selten diskutiert, hat sich unser lieber Leser Adalbert mal Gedaken zu diesem sicherlich interessanten Thema gemacht und uns ene Zusammenfassung geschickt die alles wesentliche für Sie zusammenfasst.
Damit
sollten Sie auf der sicheren Seite sein. Adalbert ist Versicherungsfachman
und kann auch vielfältige Erfahrung zum Thema zurückgreifen.
Wir denken dass Sie aber mit den Hintergrundinformationen von Adalbert
gut gerüstet sein werden.
Aquarien
versichern, aber Wie ???
von Adalbert Szymczak
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Ich
möchte hier versuchen das Problem, welche Versicherungsverträge
schließen auch unsere Aquarien mit ein, Umgangssprachlich zu erläutern.
Leider muß ich trotzdem
immer wieder die Versicherungsbegriffe verwenden.
Nun.
Welche Schäden entstehen
Wenn
dasAquarium zerbricht oder undicht wird
Abgesehen von dem Gau, dass
unsere Tiere Schaden nehmen ,entstehen so Schäden an Wohnungseinrichtungen
, wie Teppichen, Möbeln, Elektrogeräten u.s.w.
Noch Schlimmer an Eigentum
anderer Personen . Ein 800l Becken hat schon mal 3 Wohnungen einige Zeit
unbewohnbar gemacht.
Welche Versicherungsarten kämen in Frage ?
Haftpflichtbegriff: „Versichert
ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, die
als Privatperson verursacht werden wie z.B.
als Fußgänger
oder Radfahrer im Straßenverkehr, aus der Aufsichtspflicht über
Minderjährige, beim Sport
als Besitzer von Wohnungen
oder eines Einfamilienhauses (auch mit Einliegerwohnung) zu eigenen Wohnzwecken
als Halter von zahmen
Haustieren wie z.B. Katzen, nicht jedoch von Hunden oder Pferden“
Begriff: Mietsachschäden(§
4 I 6 a) AHB) Der
Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an gemieteten,
geleasten, geliehenen
oder gepachteten Sachen.
In
der Privat-Haftpflichtversicherung sind jedoch Schäden an gemieteten
Wohnräumen, jedoch nicht am Inventar, mitversichert
Schadenbeispiel:
Wie
oben genannt. Ein 800l Becken wird undicht und läuft fast komplett
unbemerkt aus.Das Becken steht im 2. Stock .
Das
Wasser durchnässt 2 Wohnungen darunter. Folge: Totalrenovierung der
Wohnung darunter . Holzdecken Elektroinstallation , Tapeten, Einbauschränke.
Die
Mieter zogen für einige Tage ins Hotel. Auch eine Wohung im EG wurde
noch beschädigt. Natürlich auch der Teppichboden der eigenen
Wohnung,
aber
das betrifft einen anderen Versicherungschutz.
Fazit:
Ohne Haftpflichtversicherung wäre dies für diesen Aquarianer
der Offenbarungseid gewesen.
Dass Jedermann/Frau eine
Haftpflichtversicherung benötigt, ist unzweifelhaft. Dass damit die
Schäden durch
auslaufende Aquarien gedeckt
sind , ist nochmals ein Grund dazu...
Begriff dess Leitungswasserschadens:
"Schäden durch Leitungswasser,
das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus den Zu- oder Ableitungsrohren
der Wasserversorgung
oder damit verbundenen
Schläuchen, den daran angeschlossenen Einrichtungen der Wasserversorgung
oder aus deren wasserführenden Teilen .....
Versichert sind auch
Schäden durch Frost an sanitären Anlagen (z.B. Badewannen, Badeöfen,
Waschbecken) und sonstigen wasserführenden
Installationen, Bruch
an den Zu- und Ableitungsrohren, wenn der Kunde diese Anlagen als Mieter
auf seine Kosten beschafft hat und für
sie die Verantwortung
trägt."
Dazu gehören in einer Mietswohnung auch auf eigene Kosten verlegte Fußbödenbeläge. Es ist im Regelfall der Neuwert versichert.
C: Glasversicherung
Die Glasversicherung versichert
alle Glasscheiben in der Wohnung ersichert oder Haus.
Glasbehälter gehören
somit nicht dazu. Aquarien müssen demnach gegen Glasbruch extra
eingeschlossen werden.
D: Wohngebäude Versicherung
Versichert Wohneigentum
gegen Gefahren Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden
,Elementarschäden,
Diese
Gefahren können je nach Gesellschaft auch einzeln versichert werden
Zum Wohngebäude gehören
Gebäudebestandsteile, wie Decken, Wände.,Fußböden,
Türen, Fenster u.s.w.
Schäden daran durch
auslaufende Aquarien müssen auch hier extra im Antrag aufgenommen/erwähnt
werden.
Hier werden dann nur
die anderen Gefahren in einem Vertrag zusätzlich versichert
E: Elektronic Versicherung
Das ist eine "Allgefahren"
Versicherung, die elektronische Geräte bei Deffekten oder Zerstörung
ersetzt.
Rentiert sich nur bei wertvollen
Computeranlagen.
Da kann ich leider keine
objektive Empfehlung ausprechen.Jede Gesellschaft hat andere Begriffe und
Kombinationen der genannten
Versicherungsarten in ihrem
Programm.
Was
ist nun zu tun ????
Checken Sie Ihre Versicherungen
.
Haben Sie die oben genannten
Verträge ???
Dann bitte beachten:
In der Hausratversicherung:
Einschluß von Wasserschäden durch auslaufende Aquarien und Einschluß
von Überspannungsschäden
In der Glasvericherung Einschluß
Aquarien
In der Wohngebäude:
Einschluß von Wasserschäden durch auslaufende Aquarien
Bestehen
Sie auf eine Bestätigung dieser Einschlüsse
Ansonsten:
Ohne
Haftpflichtversicherung ! Dann können Sie morgen fürs ganze Leben
pleite sein.
Ohne
Hausratversicherung ! Dann sind halt alle Spargroschen los
Ohne
Wohngebäudeversicherung (Häuslebauer) , wie bei der Haftpflichtversicherung
,
im
Ernstfalle Hütte los und pleite. (Siehe z.B. die Überschwemmungen/Stürme)
Anbei 2 Links, bei Google gefunden die dieses Thema noch ausführlicher beschreiben.
http://www.muenster.de/~schwarzm/versung.htm
http://www.firstfish.de/cms/front_content.php?idcat=27
von Adalbert Szymczak,
August 2007
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